Zur geltend gemachten Flüchtlingseigenschaft brachte die Generalstaatsanwaltschaft vor, das SEM habe diese Frage ausführlich und gewissenhaft geprüft. Sie seien auf sämtliche Posts auf Facebook eingegangen, hätten diese Vorbringen geprüft und seien zum Schluss gekommen, diese seien nicht flüchtlingsrelevant. Wenn diese Frage so sauber und sorgfältig durch das SEM geprüft worden sei, könne sie nicht hinterher vom Strafgericht bejaht werden. Ausserdem spiele diese Frage im aktuellen Zeitpunkt keine Rolle, das sei eine Vollzugsfrage, die nicht jetzt zu klären sei.