Diese Hürde werde hier nicht überschritten. Der Beschuldigte sei zwar bis zu einem gewissen Grad integriert, habe hier seine Kinder, die sicher hierbleiben würden. Aber alleine der Umstand, dass er eine ________- jährige Tochter und einen ________-jährigen Sohn habe, reiche nicht für einen Härtefall. Die Vorstrafen und die finanzielle Situation würden stark negativ ins Gewicht fallen. Vor seiner Verhaftung sei er seinen finanziellen Verpflichtungen den Kindern gegenüber nicht nachgekommen. Betreuungsaufgaben habe er nicht wahrgenommen, sondern die Kinder alle zwei Wochen für einen Tag besucht, wenn es die Arbeit erlaubt habe.