Mittlerweile sei eingetroffen, was das Verwaltungsgericht befürchtet habe, der Beschuldigte habe weiter delinquiert und dabei auch Kokain verkauft. Mit der aktuellen Verurteilung wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz habe der Beschuldigte die Schweizerische Rechtsordnung erneut massiv verletzt. Die öffentlichen Interessen an einer Landesverweisung seien demnach noch höher zu gewichten als im Zeitpunkt des Urteils des Verwaltungsgerichts. Weiter sei der Beschuldigte hochverschuldet und es sei ihm nicht gelungen, sich beruflich und sozial zu integrieren.