Im zitierten Verwaltungsgerichtsurteil sei im Detail eine Interessenabwägung vorgenommen und die Wegweisung des Beschuldigten aus der Schweiz als zulässig beurteilt worden. Die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten sei dabei als sehr schwerwiegender Verstoss gegen die schweizerische Rechtsordnung beurteilt worden. Die Vorinstanz führt in diesem Zusammenhang weiter aus, der Beschuldigte habe die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr gebracht und die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet.