Der Beschuldigte beging die hier zu beurteilenden Delikte zwischen Juni und Oktober 2018, mithin nach 31 bis 35 Monaten von 54 Monaten Probezeit, und damit in der zweiten Hälfte der Probezeit. Dies rechtfertigt eine Reduktion der widerrufenen bedingten Strafe um einen Viertel. Die Kammer erachtet in Würdigung der Gesamtumstände eine Asperation von 18 Monate als angemessen. Das Gericht hat als neue Strafe eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten festgesetzt. Für die widerrufene Strafe von 24 Monaten erachtet das Gericht die Anrechnung von 75% der Strafe, also von 18 Monaten, als angemessen.