Wird die neue Tat erst kurz vor Ablauf der Probezeit verübt, wäre eine grössere Reduktion denkbar (Mathys, a.a.O., N 511). Der Beschuldigte wurde am 20. November 2015 zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 24 Monate bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren, verurteilt. Die Probezeit begann am 20. November 2015 zu laufen und hätte am 19. November 2018 geendet, wenn sie nicht am 25. Oktober 2017 um 1.5 Jahre verlängert worden wäre und daher bis am 19. Mai 2020 dauerte. Der Beschuldigte beging