So gab der Beschuldigte selber an, erst im Oktober 2018 wieder mit dem Konsum von Kokain begonnen zu haben. Dies relativiert den Einfluss der Kokainsucht auf die vorliegend zu beurteilenden Delikte, welche ihren Anfang bereits im Juni 2018 genommen haben, und legt offen, dass die – gegenwärtig im geschützten Umfeld bestehende – Genesung von der Kokainsucht kein Garant für das Wohlverhalten des Beschuldigten ist. Weiter fällt der Kammer auf, dass der Beschuldigte bereits im Verfahren im Jahr 2015 in seinem Schlusswort an der Hauptverhandlung sagte, es tue ihm sehr leid, dass er in die Sache reingerutscht sei. Er entschuldige sich dafür.