171 Z. 56). An der Berufungsverhandlung kam er ebenfalls auf die Kokainsucht zu sprechen und gab an, er habe diese mit dem Kokain finanziert, das er gegeben und verkauft habe (pag. 1207). Seine Straftaten seien passiert, weil er süchtig gewesen sei (pag. 1208). Dem Bericht der Privatklinik AA.________ vom 6. Dezember 2019 kann entnommen werden, dass der Beschuldigte vom 25. August 2016 bis zum 23. Oktober 2018 ambulant behandelt wurde und er die Therapie aufgesucht hatte, um abstinent bleiben zu können. Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass in der Therapie hauptsächlich eine mit den vorliegenden Delikten nie in Zusammenhang gebrachte Alkoholabhängigkeit behandelt wurde (pag.