22.3 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung brachte anlässlich der Berufungsverhandlung vor, der Beschuldigte sei jetzt seit 840 Tagen in Haft. Er sei in Sachen Drogen nun endgültig geläutert. Er habe den Drogen abgeschworen, sei beschämt als Vater von kleinen Kindern. Dem Führungsbericht der JVA N.________ könne entnommen werden, dass er seine Lektion gelernt und den Drogen abgeschworen habe. Es könne ihm eine günstige Prognose gestellt werden, weshalb vom Widerruf abzusehen sei. 22.4 Erwägungen der Kammer