Mit seinem anhaltenden deliktischen Verhalten hat der Beschuldigte in der Vergangenheit mehrmals unter Beweis gestellt, dass er nicht gewillt ist, sich an die Rechtsordnung zu halten. Wie bereits ausgeführt wurde, hat der Beschuldigte nach dem Urteil aus dem Jahre 2015 bereits im 2017 und nunmehr im 2018 Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen. Er hat während der Probezeit erneut in erheblichem Ausmass mit Kokain gehandelt. Der dem Beschuldigten mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20.11.2015 für den Strafrest einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen.