486 f.) wurde der Beschuldigte wegen mehrfachen Vergehens und Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt. Auf den Widerruf der mit Urteil vom 20.11.2015 des Regionalgerichts Bern-Mittelland bedingt ausgesprochene[n] Freiheitsstrafe von 24 Monaten wurde verzichtet. Der Beschuldigte wurde verwarnt und die Probezeit von 3 Jahren um 1.5 Jahre verlängert. Mit Strafbefehl vom 11.12.2017 wurde der Beschuldigte verurteilt wegen Beschäftigung von Ausländern und Ausländerinnen ohne Bewilligung. Wiederum wurde er verwarnt und die bedingte Freiheitsstrafe nicht widerrufen (pag. 481).