41 rei zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Davon waren 6 Monate zu vollziehen und für eine Teilstrafe von 24 Monaten wurde der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgelegt (pag. 489 ff.). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 25.10.2017 (pag. 486 f.) wurde der Beschuldigte wegen mehrfachen Vergehens und Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt.