Das Gericht erachtet die Bewährungsaussichten des Beschuldigten als schlecht. Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20.11.2015 wurde der Beschuldigte wegen mengen- und gewerbsmässig qualifiziert begangenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Hehlerei, Gehilfenschaft zum Diebstahl, mehrfacher Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und Geldwäsche-