Es liegt demnach kein Geständnis vor, das eine Reduktion der Strafe rechtfertigen würde. Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte an, er sei sich sehr reuig und er schäme sich. Er sei sich sicher, dass er so etwas nie mehr wiederholen werde. Es sei passiert, weil er süchtig gewesen sei. Ausser, dass er süchtig gewesen sei, habe er nie etwas Schlechtes gemacht in der Schweiz und werde das auch in Zukunft nicht machen (pag. 1208 und pag.