21.4 Täterkomponente Für die Täterkomponenten ist vorab auf die grundsätzlich zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zu verweisen (pag. 937 f., S. 24 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Kammer schliesst sich diesen Erwägungen mit Ausnahme der nachfolgenden Ergänzungen und Präzisierungen an. 21.4.1 Persönliche Verhältnisse und Vorleben Wie die Vorinstanz zutreffend ausgeführt hat, sind die einschlägigen Vorstrafen und die Delinquenz in der Probezeit straferhöhend zu gewichten.