19. Theoretische Grundlagen In Bezug auf die theoretischen Grundlagen der Strafzumessung kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 935 f., S. 22 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 20. Strafrahmen Die qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG hat eine Strafandrohung von einem Jahr am unteren und 20 Jahren am oberen Rand, womit eine Geldstrafe verbunden werden kann.