Entgegen dem Vorbringen der Verteidigung kann der Beschuldigte auch aus der Beschreibung der bestellten «Büteli» als «klein» nichts zu seinen Gunsten ableiten: Auch ein Pack mit 50 Gramm Kokaingemisch kann im Vergleich zu grossen Lieferungen als klein bezeichnet werden. Der Argumentation der Verteidigung, das Geld, welches der Beschuldigte bei der Anhaltung dabei gehabt habe, stamme gemäss Beweisergebnis der Vorinstanz vom Restaurant M.________, weshalb konsequenterweise ein Freispruch erfolgen müsse, ist Folgendes entgegenzuhalten: