_» gebracht. Mit diesem habe er auch im vorgespielten Telefongespräch gesprochen. Die restlichen 29 Gramm seien bei ihm an der Hausdurchsuchung sichergestellt worden (pag. 230 Z. 188). Die anlässlich der Anhaltung sichergestellten 100 Gramm seien auch für «S.________» bestimmt gewesen. Als Bezahlung seien CHF 6'000.00 abgemacht gewesen (pag. 230 Z. 197 ff.). Für das Gramm, welches er das erste Mal geliefert habe, habe der Beschuldigte nichts bezahlt (pag. 230 Z. 205). Auf Vorhalt der Bestellung gemäss Telefongespräch von «wie bim letschte Mal zwei chlini Büteli» sagte J.________: «Ich habe ein Säcklein à 1 Gramm gebracht» (pag.