348 ff.). 14.5.5 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte hat sich zum vorliegenden Vorwurf nur im Zusammenhang mit dem bei ihm am 1. November 2018 sichergestellten Bargeld geäussert. Dieses Geld sei für die Rechnungen des Restaurants und die Löhne der Mitarbeiter bestimmt gewesen. Er habe Kleingeld in die Y.________ (Bank) in D.________ gebracht und in grosse Noten umtauschen lassen. Von dem sichergestellten Bargeld würden nur ca. CHF 150.00 ihm gehören. Der Rest gehöre dem Restaurant (pag. 161 Z. 72, pag. 212 Z. 102 ff. und pag. 933 Z. 28 ff.). Das Geld stamme nicht aus Drogengeschäften (pag. 212 Z. 113 ff.).