14.5.4 Schreiben von L.________ L.________ teilte in einem undatierten Schreiben (Eingang Staatsanwaltschaft: 22. November 2018) mit, das Geld, welches die Polizei mitgenommen habe, gehöre dem Restaurant und nicht dem Beschuldigten. Er habe so viel Bargeld dabeigehabt, weil er wie gewohnt die Rechnungen am Ende des Monats habe bezahlen wollen. Am Morgen habe er bei der Bank noch das Kleingeld gegen grosse Noten gewechselt. Gemäss Kassaabrechnung bezüglich Einnahmen von CHF 13'718.32 und abzüglich Auslagen Growa von CHF 4'346.00 etc. müssten es ca. CHF 9'372.32 sein (pag. 348 ff.).