14.4 Beweismittel Zu würdigen sind nachfolgend die Aussagen des Beschuldigten und J.________. Als weitere Beweismittel liegen der Berichtsrapport vom 1. November 2018 (pag. 296), der forensisch-chemische Abschlussbericht vom 28. November 2018 (pag. 315) sowie die Aufzeichnung des Telefongespräches zwischen dem Beschuldigten und J.________ vom 1. November 2018 (pag. 201) vor. 14.5 Beweiswürdigung 14.5.1 Berichtsrapport vom 1. November 2018 Am 1. November 2018 um 16:15 Uhr wurde der Beschuldigte gemäss Berichtsrapport der Kantonspolizei im Restaurant M.________ hinter der Theke angehalten.