___ am 1. November 2018 mit zwei Beutelchen von insgesamt 99 Gramm Kokaingemisch erwischt worden sei, welche er anscheinend dem Beschuldigten habe übergeben wollen. Im aufgezeichneten Telefongespräch habe der Beschuldigte gesagt, er wolle «wie bim letschte mau zwöi chlini Büteli». Das habe sich offenkundig auf die Lieferung von 1 Gramm im Sommer 2018 bezogen. Bei den beiden Beuteln, die J.________ am 1. November 2018 dabei gehabt habe, könne nicht von «chline Büteli» gesprochen werden. Der Beschuldigte habe bei seiner Bestellung zwei Gramm gemeint. Es habe hier in der Bestellkette ein Missverständnis gegeben.