In Bezug auf den Reinheitsgrad ergibt sich durch die Aussage von I.________ («Abfall, nicht der Hit») ein konkreter Hinweis für besonders schlechte Qualität. Somit ist der mittlere Wert gemäss SGRM- Statistik von 63% zu hoch, der von der Vorinstanz und der Verteidigung angenommene Reinheitsgrad von 25% erscheint angemessen. 13.6 Fazit Gestützt auf diese Ausführungen stellt die Kammer fest, dass der Beschuldigte von September 2018 bis Mitte Oktober 2018 in D.________ 5 Gramm Kokaingemisch (Reinheitsgrad 25%: 1.25 Gramm reines Kokain) an I.________ verkauft und dieses vorgängig erworben und besessen hat.