277 Z. 38). Der letzte Kauf sei zwei oder drei Wochen vor der Anhaltung des Beschuldigten durch die Polizei gewesen (pag. 277 Z. 42). Er habe sehr selten beim Beschuldigten Kokain gekauft. Meistens am Freitag vor dem Wochenende, unter der Woche eher nicht (pag. 278 Z. 50). Insgesamt habe er etwa 5 Gramm bei ihm gekauft. Es könne auch ein Gramm mehr oder weniger gewesen sein. Er habe jeweils ein Gramm gekauft. Einmal vielleicht sogar zwei Gramm (pag. 278 Z. 55). Die Qualität des Kokains sei eher Abfall gewesen. Für ihn sei es nicht gerade ein Hit gewesen (pag. 278 Z. 63).