27 davon auszugehen, dass sich die Berechnung von 10 Mal 0.8 Gramm während 16 Wochen auf die von H.________ gekaufte Menge bezog. Der Vollständigkeit halber ist jedoch anzufügen, dass der Beschuldigte selbst dann wegen der gesamten bezogenen Menge hätte verurteilt werden dürfen, wenn beweiswürdigend davon auszugehen wäre, H.________ habe das Kokain immer zusammen mit X.________ gekauft, bezahlt und konsumiert.