196). Aus diesen Gesprächen geht hervor, dass H.________ und der Beschuldigte an beiden erwähnten Daten Treffen vereinbarten oder zu vereinbaren versuchten und es dabei offenbar darum ging, dass H.________ vom Beschuldigten etwas wollte, wofür dieser Geld erhielt. Weiter geht daraus hervor, dass es H.________ trotz