Im weiteren Verlauf des Gesprächs versuchte H.________ für den Nachmittag nach der Arbeit einen Termin mit dem Beschuldigten abzumachen, was dieser ablehnte, er wolle momentan Ruhe, es sei «nid grad gut» (pag. 199). Am 25. Oktober 2018 wurden zwei Gespräche zwischen den beiden aufgezeichnet. Um 10:30 Uhr vereinbarten die beiden einen Treffpunkt für eine Geldübergabe um 11:00 Uhr, da jemand ohne Geld nicht «bringen» würde. Um ca. 12:30 Uhr desselben Tages informierte der Beschuldigte H.________, er solle um «Viertel vor ein Uhr» bei der «Ecke» sein, in zehn Minuten sei «er» [unbekannte Drittperson] da (pag. 196).