25 Das Geld für den beschriebenen Drogenkonsum habe er von seinem Lohn gehabt. Aufgeteilt mit seinem Kollegen. Es sei eine Aufteilung zwischen seinem «Bitz» und demjenigen von X.________ gewesen. Er verdiene monatlich CHF 5'500.00 netto und habe monatliche Fixkosten von ungefähr CHF 3’000.00 (pag. 257 Z. 462 ff.). H.________ erwies sich in der Einvernahme als kooperativ. Er hat Angaben gemacht, mit denen er sich selber belastete. Somit sind seine Aussagen weitgehend glaubhaft. In Bezug auf die Mengenangabe widersprach sich H.________ jedoch teilweise.