Sodann wurde H.________ folgende frühere Aussage vorgehalten: «Ich schätze, dass ich pro Woche durchschnittlich 10 Stück à 0,8 g bei S.________ bezogen habe. Somit dürfte ich von Juli bis Oktober, also während 16 Wochen, ca. 128g Kokain bezogen haben. Ja, das passt diese Menge stimmt. Dieses Kokain habe ich alles selber konsumiert. Ich bin bzw. war ein Konsument und kein Dealer». Auf diesen Vorhalt hin ergänzte er zunächst, er habe das Kokain zusammen mit X.________ konsumiert (pag. 252 Z. 230 ff.).