252 Z. 203 ff.). Es treffe demnach zu, dass er pro Woche 8 Gramm Kokain beim Beschuldigten gekauft habe (pag. 252 Z. 216). Auf Vorhalt, wonach er demnach während 16 Wochen 8 Gramm pro Woche, ausmachend insgesamt 128 Gramm Kokain, beim Beschuldigten bezogen habe, sagte er: «Ich kann nicht sagen, ob dieses Resultat stimmt. Es kam auch oft vor, dass ich nichts holen ging. Es kam auch vor, dass es Monate oder einen Monat gab, wo ich vielleicht 10 Mal gegangen bin und dann nicht mehr. Deshalb kann das Resultat eventuell nicht genau stimmen» (pag. 252 Z. 225). Sodann wurde H.____