251 Z. 153). Pro Mal hätten sie 0.8 Gramm Kokain gekauft (pag. 251 Z. 164). Ein Pack sei 0.8 Gramm gewesen und sie hätten drei Mal pro Tag jeweils diese Menge gekauft, das ergebe insgesamt 2.4 Gramm (pag. 251 Z. 175). Er selber habe jedes Mal eine Portion à 0.8 Gramm Kokain gekauft (pag. 251 Z. 188). Die grösste Menge, die er beim Beschuldigten gekauft habe, sei einmal zusammen mit X.________ vier Gramm Kokain gewesen (pag. 251 Z. 192 und pag. 253 Z. 250). Sie seien nicht jeden Tag hingegangen, «statistisch gesehen» jedoch 10 Mal in der Woche (pag. 252 Z. 203 ff.).