24 12.5 Beweiswürdigung 12.5.1 Aussagen von H.________ H.________ hat den Beschuldigten anlässlich der Einvernahme vom 31. Januar 2019 auf einer Fotozusammenstellung erkannt (pag. 249 Z. 80 ff.). Er habe diesen durch eine F.________(Vorname) aus Südamerika kennengelernt, ungefähr im Juni oder Juli 2018 (pag. 250 Z. 98). Er habe beim Beschuldigten bis eventuell im Oktober 2018 Kokain gekauft (pag. 250 Z. 117). Nachdem er mit dieser Frau gesprochen habe, habe er das erste Mal beim Beschuldigten Kokain gekauft.