als glaubhaft, auch wenn dieser ausgeführt habe, dass das Resultat eventuell nicht genau stimmen würde. Dazu hat die Vorinstanz festgehalten, dass einmal auch vier Gramm Kokain gekauft worden seien, manchmal sei zwei bis drei Mal am Tag gekauft worden und er habe auch zwei Mal je 9 Gramm Kokain für eine Drittperson bestellt und dann gemeinsam mit dieser konsumiert. Es sei jedoch klar, dass es sich bei den Berechnungen um keine exakte Wissenschaft handle. Gestützt auf die durch H.________ ausdrücklich bestätigten 128 Gramm Kokaingemisch ging die Vorinstanz von dieser Menge aus.