von insgesamt 12 Bezügen während 17 Wochen (Juni bis September 2018) ausgegangen. Die Kontrollrechnung mit einem Bezug alle 1.5 Wochen während 17 Wochen («Vielleicht einmal pro Woche, ca. alle zwei Wochen») ergäbe 11.3 Bezüge, was ungefähr mit der Schätzung von G.________ übereinstimmt, wonach sie insgesamt 12-14 Mal beim Beschuldigten Kokain gekauft habe. In Bezug auf die Portionengrösse wird ebenfalls auf die Angabe von G.________ abgestellt, wonach diese 0.7 Gramm betragen habe. Zwar gab G.________ an, sie habe diese Portionen nicht nachgewogen.