22 11.2 Gramm nachzuvollziehen. Es ist daher zu Gunsten des Beschuldigten auf die Angaben abzustellen, die im vorliegenden Verfahren protokolliert wurden. Es wird somit gestützt auf die Aussagen von G.________ von insgesamt 12 Bezügen während 17 Wochen (Juni bis September 2018) ausgegangen.