Diese Unsicherheiten widerlegen die Glaubhaftigkeit der Aussagen nicht, sie werden jedoch in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen sein. 11.5.2 Aufzeichnung Telefongespräch Im Telefongespräch vom 16. Oktober 2018 bestellt die Person B beim Beschuldigten drei Kebab und vier Bier und hat zuvor zu ihrer Begleitperson bemerkt, «er müsse ja nichts zum Essen bringen» (pag. 203). Aufgrund der bekannten Codierung ist davon auszugehen, dass die Person B am 16. Oktober 2018 drei Portionen Kokain bestellt hat.