273 f. Z. 50 ff.). Sie könne nicht mehr genau sagen, wann sie das letzte Mal beim Beschuldigten Kokain gekauft habe. Vielleicht im Oktober oder November 2018. Vielleicht Ende September 2018 (pag. 274 Z. 60). Sie habe jeweils für CHF 100.00 gekauft. Dafür habe sie die Portion von ca. 0.7 Gramm Kokain erhalten. Sie habe das Kokain nie nachgewogen. Sie habe von anderen Personen erfahren, dass sie für CHF 100.00 0.7 Gramm Kokain erhalte (pag. 274 Z. 71).