270 Z. 81). Es wäre demnach durchaus möglich gewesen, von einem höheren Reinheitsgrad auszugehen. Unter Beachtung des Verbots der reformatio in peius wird von einer mittleren Qualität von 63% gemäss SGRM- Statistik ausgegangen. Dies ergibt eine Menge von 40.131 Gramm reinem Kokain. 10.6 Fazit Gestützt auf diese Ausführungen stellt die Kammer fest, dass der Beschuldigte von Mitte Juli 2018 bis ca. 25. Oktober 2018 in D.________ 63.7 Gramm Kokaingemisch (Reinheitsgrad 63%: 40.131 Gramm reines Kokain) an F.________ verkauft und dieses vorgängig erworben und besessen hat.