___ jedoch eine Bezugszeit ab Anfang Juli 2018 angenommen, womit sein Bezug zwei Wochen vor dem für F.________ angenommenen ersten Bezug liegt. Dies widerspricht den Angaben von F.________, wonach sie ab der ersten Begegnung mit dem Beschuldigten bei ihm Kokain bezogen habe und der Annahme, dass sie es war, die H.________ dem Beschuldigten vorgestellt hat. Vor diesem Hintergrund stellt der Startpunkt Mitte Juli 2018 eine Annahme zu Gunsten des Beschuldigten dar, an welche die Kammer aufgrund des Verbots der reformatio in peius gebunden ist.