So gab F.________ an, sie habe den Beschuldigten im Juni/Juli 2018 kennengelernt und vom ersten Tag an Kokain bei ihm gekauft. H.________ hat angegeben, er habe den Beschuldigten im Juni oder Juli 2018 durch eine südamerikanische Frau namens F.________ (Vorname) kennen gelernt. F.________ stammt aus U.________ – es ist deshalb mit grosser Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie die Bekanntschaft zwischen H.________ und dem Beschuldigten geschlossen hat. Im Gegensatz zu F.________ wurde bei H.________ jedoch eine Bezugszeit ab Anfang Juli 2018 angenommen, womit sein Bezug zwei Wochen vor dem für F.______