270 Z. 64). Sie bestätigte zudem den Vorhalt, wonach sie gemäss ihren nicht aktenkundigen Aussagen vom 18. Februar 2019 in der Zeitspanne von Mitte Juli bis und mit der dritten Woche im Oktober 2018, also während 13 Wochen, insgesamt ca. 63.7 Gramm Kokain beim Beschuldigten gekauft habe (pag. 270 Z. 67). Die Qualität des Kokains sei sehr gut gewesen. Dies, weil das Kokain nicht gestreckt gewesen sei. Vielleicht während einer Woche lang sei die Qualität nicht so gut wie sonst immer gewesen. Da habe es Reklamationen gegeben (pag. 270 Z. 81). Der Beschuldigte habe praktisch immer liefern können.