15 spanne ab, sind jedoch als Hinweis darauf zu werten, dass E.________ ihre Angaben zur Häufigkeit des Bezugs beschönigt hat und in der Tendenz häufiger als 5-7 Mal pro Woche beim Beschuldigten Kokain bezog. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu erwähnen, dass E.________ am 11. Oktober 2018 vier Portionen (resp. vier «Pizzas») bestellt hat und bei ihrer Anhaltung deren drei auf sich trug, nachdem sie sich zwischen dem Treffen mit dem Beschuldigten und der Anhaltung mit einem unbekannten Mann bei der WC-Anlage beim Bahnhof getroffen hatte.