Die von der Polizei angenommene Bezugsmenge von 80-120 Gramm über die gesamte Zeitspanne würde einem Bezug von durchschnittlich 0.523-0.78 Gramm pro Tag entsprechen. Die Berechnung der Polizei basiert demnach auf der Annahme, dass E.________ pro Woche rund 5-7 Portionen à 0.7 Gramm beim Beschuldigten bezogen hat. Diese Ausgangslage weicht in mehreren Punkten zu Gunsten des Beschuldigten von aktenkundigen Beobachtungen ab: Zunächst fällt auf, dass E.________ gemäss Wahrnehmungsbericht vom 12. Oktober 2018 zumindest in der Zeitspanne vom 9.-12. Oktober 2018 täglich zwei Mal Kokain beim Beschuldigten kaufte.