9.5.5 Gesamtwürdigung E.________ gab an, ab Sommer 2018 bzw. Juni 2018 beim Beschuldigten Kokain bezogen zu haben (pag. 263 Z. 77 ff.). Das letzte Mal habe sie Mitte/Ende Oktober 2018 von «S.________» Kokain gekauft (pag. 263 Z. 88). Dies scheint unter anderem mit Blick auf die Observation vom 9.-12. Oktober 2018 sowie auf die Festnahme des Beschuldigten am 1. November 2018 plausibel (pag. 8). Dasselbe gilt betreffend die Aussagen von E.________, wonach sie unregelmässig, manchmal 1-2 Mal am Tag, aber nicht täglich, manchmal nur sporadisch beim Beschuldigten Kokain bezogen habe (pag. 263 Z. 93).