Es fällt zwar auf, dass sie die vorgehaltenen Berechnungen der Polizei zu Menge und Reinheitsgrad konsequent bestätigt hat, selbst wenn sie diese als Laiin in der vorgehaltenen Genauigkeit wohl selber nicht hätte angeben können. Aufgrund ihrer Formulierungen muss davon ausgegangen werden, dass sie hier vielmehr die Berechnungen der Polizei akzeptiert hat (exemplarisch pag. 264 Z. 117: «Ja, das wird so gewesen sein»). Die Berechnungen der Polizei basieren jedoch wiederum auf Angaben von E.________ und wurden gemeinsam mit dieser vorgenommen (pag. 263 Z. 100). Auf die Angaben von E.________ ist demnach abzustellen. 9.5.5 Gesamtwürdigung E.____