14 Durch diese Angaben hat sie nicht nur den Beschuldigten, sondern auch sich selber belastet. Dies spricht für ihre Glaubwürdigkeit, zumal nicht zu erwarten ist, dass sie als Konsumentin eine höhere Menge angab, als sie tatsächlich bezog. Es fällt zwar auf, dass sie die vorgehaltenen Berechnungen der Polizei zu Menge und Reinheitsgrad konsequent bestätigt hat, selbst wenn sie diese als Laiin in der vorgehaltenen Genauigkeit wohl selber nicht hätte angeben können.