263 Z. 72). Auf Vorhalt, wonach sie gestützt auf die Analyse des am 11. Oktober 2018 sichergestellten Stoffes eine Gesamtmenge von ca. 75.2 bis 112.8 Gramm Kokain von «S.________» gekauft habe, sagte sie: «Ja, das wird so gewesen sein» (pag. 264 Z. 117) bzw. «Ja, das stimmt» (pag. 265 Z. 160). E.________ fällt in der aktenkundigen Einvernahme durch eine grosse Kooperationsbereitschaft auf. Sie hat sämtliche Fragen der Polizei zu den durch sie getätigten Kokainkäufen beim Beschuldigten ohne Weiteres und sachlich beantwortet.