Sie habe unregelmässig beim Beschuldigten Kokain geholt. Es sei vorgekommen, dass sie ein bis zwei Mal pro Tag zu ihm gegangen sei. Es sei jedoch nicht täglich der Fall gewesen, manchmal nur sporadisch (pag. 263 Z. 93). Auf Frage, wie viel Kokain sie in der Zeitspanne insgesamt gekauft habe, sagte sie: «So wie wir ja bei der letzten Einvernahme zusammen ausgerechnet haben, muss dies schon so zwischen 80g bis 120g gewesen sein» (pag. 263 Z. 100). Zur Qualität gab E.________ an, diese sei nicht immer gleich gewesen. Das Kokain sei jedoch meistens gut bis sehr gut gewesen (pag. 263 Z. 72).