263 Z. 77). Auf Vorhalt ihrer früheren, nicht aktenkundigen Aussagen, dass dies ca. im Juni 2018 gewesen sein dürfte, gab sie an: «Ja, dies dürfte so stimmen» (pag. 263 Z. 80). Das letzte Mal habe sie Mitte/Ende Oktober 2018 von «S.________» Kokain gekauft (pag. 263 Z. 88). Sie sei jeweils entweder persönlich beim Beschuldigten vorbeigegangen oder habe ihn telefonisch kontaktiert. Sie habe bei ihm Pizzas oder Kebab bestellt. Sie habe immer so «100er Pöueli» gekauft. Darin habe sich jeweils 0.7 Gramm Kokaingemisch befunden (pag. 262 Z. 46 ff. und pag. 263 Z. 59). Sie habe unregelmässig beim Beschuldigten Kokain geholt.