___ beziehen wollte. Der restliche Inhalt des Gesprächs lässt denn auch keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte und E.________ nicht das erste Mal miteinander zu tun haben, führt der Beschuldigte betreffend Geldübergabe doch aus «Ja das ist … bring mir oder nid [damit ist die von E.________ als Sicherheit angebotene ID gemeint], also machen wir morgen eine Ausnahme». 9.5.4 Aussagen von E.________ E.________ wurde am 12. Februar 2019 als Auskunftsperson befragt. In dieser Befragung wird Bezug genommen auf Aussagen, welche E.________ in ihrem eigenen Strafverfahren gemacht hat.